Sachkundig sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben und mit den einschlägigen staatlichen Schutzvorschriften, Unfallverhütungs-vorschriften, Richtlinien und dem Stand der Technik so vertraut sind, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beurteilen können
Der Nachweis der Sachkunde wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an
einem behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahr-
stoffen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.